Förderung

Fördermöglichkeiten für die Gebäudedämmung mit WDVS

Sind Sie daran interessiert, Ihr Gebäude mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) zu
isolieren? Der Staat bietet verschiedene Fördermöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen
können. Dazu gehören Zuschüsse von den Förderinstituten BAFA und KfW sowie ein
Steuerbonus für Fassadensanierungen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt zudem die neue „Richtlinie
für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, die zusätzliche
Anreize bietet.

Durch staatliche Förderungen lassen sich erhebliche Kosten einsparen, und angesichts der
stetig steigenden Energiepreise sowie dem Umweltaspekt ist eine WDVS-Sanierung eine
langfristig rentable Investition.

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Bundesförderung für
effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für energetische Sanierungsmaßnahmen an
Bestandsgebäuden. Bitte beachten Sie, dass nach Antragstellung die Sanierungsmaßnahmen
innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden müssen.


1. 15% oder 20% BAFA-Zuschuss (ab 01.01.2024)

Für die energetische Sanierung, beispielsweise durch eine Fassadendämmung mit
Klinkerriemchen, können pro Wohneinheit und Jahr bis zu 12.000 € Zuschuss vom Staat gewährt
werden. Dies gilt sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Gebäude sowie
Wohnungseigentümergemeinschaften.

Sollte bereits ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Bestandsgebäude vorliegen, ist
es möglich, den Höchstsatz von 20% der Investitionskosten bis maximal 60.000 € pro
Wohneinheit und Jahr zu erhalten.


2. 15% oder 20% BAFA-Zuschuss für Material (ab 01.01.2024)

Auch für Materialkosten bei Eigenleistungen an Bestandsgebäuden im Rahmen einer
energieeffizienten Sanierung können ab 2024 Zuschüsse beantragt werden.


3. 20% Steuerbonus

Für energetische Sanierungen an selbstgenutztem Wohneigentum können Sie einen
Steuerbonus von 20% der Kosten in Anspruch nehmen. Diese Alternative zu den BAFA- und
KfW-Förderungen gilt vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Über einen Zeitraum von
drei Jahren können bis zu 40.000 € von der Steuerschuld abgezogen werden.


4. KfW-Ergänzungskredit

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen zu
beantragen. Dieser steht selbstnutzenden Hauseigentümern zur Verfügung, die eine
Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben. Darüber
hinaus bietet die KfW weiterhin zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss im Rahmen der
Effizienzhausförderung an.

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